Säule 3: Gebundene (3a) oder freie Vorsorge (3b, Risikoversicherung)
Die Vorsorge für Alter, Invalidität und Todesfall basiert in der Schweiz auf drei Säulen. Die 1. Säule (staatliche Vorsorge (AHV/IV)) und die 2. Säule (berufliche Vorsorge (BVG)) gewährleisten ein Einkommen im Alter. Dieses Einkommen im Alter wird im Normalfall – abhängig von Ihrer AHV-Rente und der Höhe der Altersrente aus der Pensionskasse – beträchtlich tiefer ausfallen als das Einkommen während der Erwerbstätigkeit. Die Lebenshaltungskosten bleiben hingegen auch nach der Pensionierung in etwa gleich hoch. Die Folge ist eine Vorsorgelücke, welche dazu führen kann, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten können. Dies kann aber mit der freiwilligen 3. Säule (private Vorsorge) gemildert werden.
Zwecks Bildung zusätzlicher Ersparnisse für das Alter stehen die Angebote der Banken (Konto- und Wertschriftensparen) im Vordergrund.
Im Rahmen von gemischten Lebensversicherungen ist es möglich, zusätzliche Ersparnisse für das Alter zu bilden und diese mit Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall zu verbinden, wobei der für das Sparen vorgesehenen Prämienanteil auch in Anlagefonds angelegt werden kann (fondsgebundene Lebensversicherung).
Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall (reine Risikoversicherungen) werden von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten.
In der freiwilligen Vorsorge wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden. Diese unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Behandlung und der Begünstigtenordnung, wobei sich die Säule 3a an die Bestimmungen der beruflichen Vorsorge BVG anlehnt.
Die Spezialistinnen und Spezialisten der AdvoRisk helfen Ihnen gerne bei der Wahl zwischen der Säule 3a und der Säule 3b und beantworten Ihre Fragen zum Thema Vorsorge und Sparen.