Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Im Grundsatz ist die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) eine betriebliche Vorsorge. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat für die Durchführung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) zugunsten seiner Angestellten eine eigene Pensionskasse zu errichten oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen.
Selbständig Erwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbandes (Verbandsvorsorgeeinrichtung), ihrer Angestellten oder bei der Auffangeinrichtung des Bundes versichern lassen.
Für die Bestimmung der Leistungen ist das Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung massgebend.
Ein Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung hat folgende Vorteile:
- Äufnung von Altersguthaben zwecks Gewährung einer Altersente und/oder eines Alterskapitals im Zeitpunkt der Pensionierung im Referenzalter der AHV
- Renten- oder Kapitalleistungen im Todes- und/oder Invaliditätsfall (Invalidenrente, Witwen-/Witwer-/Lebenspartnerrente)
- Möglichkeit von Einkäufen (Nachzahlung nicht geleisteter Beitragsjahre)
- Flexible Pensionierung ab Alter 58 / Weiterführung Vorsorge bis maximal Alter 70
- Beiträge und Einkäufe in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden
- Möglichkeit des Vorbezugs des Altersguthabens für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum
- Tiefe Risikobeiträge dank Kollektivversicherung
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