Freizügigkeitskonto/-police

Bei vorübergehender oder definitiver Aufgabe der Erwerbstätigkeit (beispielsweise bei Stellenwechsel, Auslandaufenthalt, Mutterschaft) muss eine versicherte Person die Vorsorgeeinrichtung verlassen. Tritt die Person einer neuen Vorsorgeeinrichtung bei, wird die Austrittsleistung dorthin überwiesen. Tritt die Person keiner neuen Vorsorgeeinrichtung bei, muss sie der bisherigen Vorsorgeeinrichtung mitteilen, in welcher Form sie ihre Vorsorge beibehalten möchte, wobei zwischen einer Freizügigkeitspolice oder einem Freizügigkeitskonto gewählt werden kann.

Die Freizügigkeitspolice bietet einen zusätzlichen Risikoschutz. Die versicherten Risikoleistungen können vielfältig sein. Ein Freizügigkeitskonto funktioniert ähnlich wie ein Sparbuch. Die Gelder auf dem Freizügigkeitskonto werden verzinst, aber es besteht keine Versicherungsdeckung. Zudem besteht die Möglichkeit, das Freizügigkeitskonto mit oder ohne Wertschriftendepot zu führen.

Welche Lösung für Sie ideal ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen und individuellen Bedürfnissen ab.

Die Spezialistinnen und Spezialisten der AdvoRisk helfen Ihnen gerne bei der Wahl zwischen einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice und beantworten Ihre Fragen zum Thema Freizügigkeit.

Gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns.
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