Organhaftpflichtversicherung
Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben in den letzten Jahren merklich zugenommen.
Heute sind Aktionärinnen und Aktionäre sowie Gläubiger bei finanziellen Schwierigkeiten oder im Konkursfall einer Gesellschaft eher bereit, Schadenersatzansprüche gegen Führungskräfte und die Mitglieder der obersten Organe zu erheben. Zudem ist eine steigende Anzahl von strafrechtlichen Ermittlungen und Klagen von Behörden (insbesondere durch Staatsanwaltschaften, Steuerbehörden und Sozialversicherern) festzustellen.
Die Übernahme von Führungsaufgaben und Organfunktionen birgt daher heute ein höheres Risiko, für Schäden belangt zu werden und womöglich mit dem persönlichen Vermögen dafür zu haften.
Mit einer Organhaftpflichtversicherung (oft auch D&O (Directors & Officers) Versicherung genannt) können unter anderem Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder, Führungskräfte, Mitglieder der internen Kontrollstelle als auch faktische Organe geschützt werden. Die Organhaftpflichtversicherung deckt die Kosten für die Abwehr von Klagen und unbegründeten Forderungen sowie allfällige Entschädigungszahlungen.
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