Berufshaftpflichtversicherung

Als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt, Notarin und Notar, Mediatorin und Mediator oder Rechtsberaterin und Rechtsberater ohne Anwaltspatent lösen Sie komplizierte Aufgaben und tragen grosse Verantwortung. Für Fehler werden Sie zur Verantwortung gezogen. Die Berufshaftpflichtversicherung leistet in diesen Fällen Schadenersatz (Entschädigung bei begründeten Ansprüchen) und bietet Rechtsschutz (Abwehr unbegründeter Ansprüche).

Die Berufshaftpflichtversicherung ist auf die Anwaltsrisiken ausgerichtet und berücksichtigt die gesetzlichen Versicherungspflichten. Der Versicherungsumfang wird von AdvoRisk auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Person zugeschnitten und trägt den konkret ausgeübten Tätigkeitsschwerpunkten Rechnung.

Die Deckung einer Berufshaftpflichtversicherung unterscheidet sich insbesondere bezüglich der folgenden Kriterien:

  • Versicherungsschutz in Form einer Individualpolice (beispielsweise ein einzelner Anwalt) oder als Gemeinschaftspolice (beispielsweise eine Anwaltsgemeinschaft)
  • Deckung von Vermögensschäden und optional von Personen- und Sachschäden
  • Deckung für Rechtschutz im Strafverfahren
  • Deckungserweiterung für Verwaltungsratsmandate bei Aktiengesellschaften, für Mandate als Mitglied der Verwaltung von Genossenschaften, Stiftungsratsmandate oder Mandate als Geschäftsführerin und Geschäftsführer oder Gesellschafterin und Gesellschafter einer GmbH
  • Deckungserweiterung als NotarIn, TreuhänderIn, WirtschaftsprüferIn, AnlageberaterIn, VermögensverwalterIn, Steuer- oder UnternehmensberaterIn, ImmobilienverwalterIn, LiquidatorIn gemäss OR/ZGB
  • Versicherungsschutz für Mitarbeitende, Hilfspersonen und Stellvertreterin und Stellvertreter
  • Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Personen
  • Versicherungssumme von CHF 1 Mio., 3 Mio. oder CHF 5 Mio., andere oder höhere Versicherungssummen können individuell vereinbart werden
  • Erweiterung auf Zweifachgarantie pro Versicherungsjahr
  • Einschluss der Vorrisikodeckung (Vorversicherung)
  • Einschluss der Nachrisikodeckung (Nachversicherung)
  • Verzicht auf Einrede bei Grobfahrlässigkeit
  • Verzicht auf Kündigung im Schadenfall
  • Berücksichtigung der Teilzeittätigkeit bei der Prämienberechnung

Wollen Sie bei Rechtsstreitigkeiten jederzeit gut versichert sein? Die Spezialistinnen und Spezialisten der AdvoRisk beraten Sie gerne zu Ihrer Versicherungslösung und beantworten Ihre Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung.

Gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns.
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