Obligatorische Unfallversicherung (UVGO)
Sämtliche Arbeitnehmende sind vom Arbeitgeber / der Arbeitgeberin obligatorisch gegen Unfall zu versichern. Neben Pflegeleistungen vergütet die Unfallversicherung ab dem dritten Tag Taggelder in Höhe von 80% des versicherten Verdienstes (Lohnmaximum CHF 148'200.-) sowie weitere Entschädigungen und Hinterlassenenrenten im Todesfall.
Merkmale der obligatorischen Unfallversicherung:
- Ordentliche Pensionierung im Referenzalter der AHV
- Taggeld von 80% des versicherten Jahreslohnes (Lohnmaximum CHF 148'200.-) ab dem dritten Tag nach dem Unfall bis die versicherte Person wieder arbeitet bzw. invalid wird oder stirbt.
- Übernahme der Heilungskosten bei ambulanten und stationären Behandlungen in der allgemeinen Spitalabteilung
- Versicherung von Reise-, Transport-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalles
- Invalidenrente von 80% des versicherten Lohnes bei Vollinvalidität (bei gleichzeitigen Leistungen der IV oder AHV maximal 90% des versicherten Lohnes)
- Im Todesfall eine Ehegattenrente von 40% des versicherten Lohnes, Halbwaisenrente von 15% des versicherten Lohnes, Vollwaisenrente von 25% des versicherten Lohnes (totale Hinterlassenenleistungen maximal 70% des versicherten Lohnes, bei gleichzeitigen Leistungen der IV oder AHV maximal 90% des versicherten Lohnes).
- Einfache Lohndeklaration
Durch den Abschluss einer Unfall-Zusatzversicherung können Sie die Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung entscheidend verbessern. Mehr dazu unter der Rubrik Unfall-Zusatzversicherung.
Die Spezialistinnen und Spezialisten von AdvoRisk beraten Sie gerne zu Ihrer Versicherungslösung und beantworten Ihre Fragen zur obligatorischen Unfallversicherung.