Im Grundsatz ist die berufliche Vorsorge eine betriebliche Vorsorge. Der Arbeitgeber hat für die Durchführung der beruflichen Vorsorge zugunsten seiner Angestellten eine eigene Pensionskasse zu errichten oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen.
Selbständig Erwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbandes (Verbandsvorsorgeeinrichtung), ihrer Angestellten oder bei der Auffangeinrichtung des Bundes versichern lassen.
Für die Bestimmung der Leistungen ist das Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung massgebend.
Ein Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung hat nachstehende Vorteile:
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