Mitarbeitende haben bei Krankheit trotz Fehlen am Arbeitsplatz für eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Dies gilt auch für angestellte Mütter nach einer Geburt. Der Arbeitgeber hat für diese Zeit den Lohn aber nicht zu entrichten, wenn er für das Personal eine Krankentaggeldversicherung abschliesst, welche mindestens vier Fünftel des darauf entfallenden Lohnes deckt.
Wird die Krankentaggeldversicherung mit der beruflichen Vorsorge abgestimmt, werden deren Leistungen bei einem langfristigen oder dauerhaften Krankheitsfall durch die Leistungen der beruflichen Vorsorge abgelöst.
Merkmale der Personal-Krankentaggeldversicherung:
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