Krankentaggeldversicherung für Ihr Personal

Mitarbeitende haben bei Krankheit trotz Fehlen am Arbeitsplatz für eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Dies gilt auch für angestellte Mütter nach einer Geburt. Der Arbeitgeber hat für diese Zeit den Lohn aber nicht zu entrichten, wenn er für das Personal eine Krankentaggeldversicherung abschliesst, welche mindestens vier Fünftel des darauf entfallenden Lohnes deckt.

Wird die Krankentaggeldversicherung mit der beruflichen Vorsorge abgestimmt, werden deren Leistungen bei einem langfristigen oder dauerhaften Krankheitsfall durch die Leistungen der beruflichen Vorsorge abgelöst.



Merkmale der Personal-Krankentaggeldversicherung:

  • Entlastung des Arbeitgebers von der Lohnfortzahlungspflicht
  • Krankentaggeldversicherung erbringt Leistungen in Höhe von 80%, 90% oder 100% des Lohnes.
  • Wartefristen wahlweise 14, 30, 60 oder 90 Tage
  • Leistungsdauer zwei Jahre abzüglich Wartefrist
  • Leistung ab einer Arbeitsunfähigkeit von 25%
  • Möglichkeit der zusätzlichen Versicherung von Geburtentaggeldern
  • Versicherungsprämie wird hälftig von den Arbeitnehmenden getragen
  • Einfache Lohndeklaration

Die Spezialisten von AdvoRisk beraten Sie gerne zu Ihrer Versicherungslösung und beantworten Ihre Fragen zum Personal-Krankentaggeld.